Als Urheber bei CALVENDO erhalten Sie für jedes Ihrer verkauften Exemplare einen Honoraranteil.
Das Honorar ist für jede Produktkategorie (Kalender, Puzzle, Leinwand) und jedes Format festgelegt und orientiert sich am Verkaufspreis der Werke. Die Mindestverkaufspreise der Produkte und somit auch die Mindesthonorare sind von CALVENDO vorgeben. Ein vom Autor über dem Mindestverkaufspreis festgelegter, höherer Verkaufspreis, führt auch zu einem höheren Honorar.
Die genauen Honorarbeträge finden Sie in unseren Honorartabellen, die Sie auf dieser Seite links für jedes Format ansehen können. Der Honoraranspruch für ein veröffentlichtes Werk ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Verlagsvertrags dafür gültigen CALVENDO-Honorartabelle.
Verkäufe von Sonderproduktionen (z.B. individualisierte Kalender-Mengenabnahmen durch Industriekunden), Restexemplaren, Übermengen, Handelsrücksendungen, beschädigten Exemplaren und Lizenzprodukte werden mit 5 % vom Nettoauftragswert (Rechnungswert) honoriert.
Auf Exemplare, die vom Handel nach der üblichen Verkaufssaison (z.B. ab März des Folgejahrs bei Kalendern) wegen Unverkäuflichkeit unbezahlt zurückgesendet werden (Stichwort „Remission“) und für die der Verlag bei erneuter Auslieferung von anderen Händlern nicht mehr als die Produktionskosten bezahlt bekommt, besteht kein Honoraranspruch.
Weitere Informationen, zum Beispiel zur Mehrwertsteuer Ihrer Honorare, finden Sie in unseren FAQ.