Honorartabellen:
Eine Übersicht aller Honorarbeträge zu einzelnen Produkten und Preisen finden Sie in unseren Honorartabellen.
Das Honorar ist für jede Produktkategorie (Kalender, Puzzle, Leinwand) und jedes Format festgelegt und orientiert sich am unverbindlichen Verkaufspreis der Werke. Die Mindestverkaufspreise der Produkte und somit auch die Mindesthonorare sind von CALVENDO vorgeben. Ein höherer Verkaufspreis (über dem Mindestverkaufspreis), den der Autor selbst festlegen kann, führt auch zu einem höheren Honorar.
Honorartabellen:
Eine Übersicht aller aktuellen Honorarbeträge zu einzelnen Produkten und Preisen finden Sie in unseren Honorartabellen. Der Honoraranspruch für ein veröffentlichtes Werk ergibt sich aus der im Zeitpunkt des Zustandekommens des Verlagsvertrags dafür gültigen CALVENDO-Honorartabellen.
Honorarrechner:
Mit unserem Honorarrechner für Kalender unter dem Reiter „Preise“ im Layout-Editor können Sie exemplarisch durchspielen, wie viel Honorar Sie bei wie viel verkauften Kalender-Exemplaren welchen Produkttyps erhalten.
Für kleinauflagige Sonderproduktionen (max. 100 Exemplare), die nicht in die üblichen Handelskanäle gehen, kommen maximal 15% der Einnahmen als Honorar zum Ansatz. Verkäufe von Sonderproduktionen (z.B. individualisierte Kalender-Mengenabnahmen durch Industriekunden), Restexemplaren, Übermengen, Handelsrücksendungen, beschädigten Exemplaren und Lizenzprodukte werden mit 5 % vom Nettoauftragswert (Rechnungswert) honoriert. Die Honorartabellen für Werbekalender finden Sie in unseren FAQs zum Thema Werbekalender.
Auf Exemplare, die vom Handel nach der üblichen Verkaufssaison (z.B. ab März des Folgejahrs bei Kalendern) wegen Unverkäuflichkeit unbezahlt zurückgesendet werden (Stichwort „Remission“) besteht kein Honoraranspruch.
Es kann hin und wieder vorkommen, dass ein Produkt in einem Quartal gebucht wird, der/die Autor*in dafür Honorar erhalten hat – und im nächsten Quartal das Produkt vom Handel zurückgegeben wird (erweitertes Remissionsrecht). In diesem Fall wird das zu viel gezahlte Honorar in der Honorarabrechnung des nächsten Quartals verrechnet. Weitere Informationen dazu finden Sie im Verlagsvertrag unter Punkt 6.1.
Die CALVENDO-Honorare werden grundsätzlich in Euro abgerechnet.
Abweichungen beim Auszahlungsbetrag können sich durch Wechselkursschwankungen und Rundungen ergeben.
CALVENDO Deutschland kümmert sich um die Honorarabrechnung in allen Ländern. Die Honorare werden grundsätzlich in Euro abgerechnet.
Die Honorare werden quartalsweise abgerechnet. Im Normalfall findet die Honorarabrechnung drei bis sechs Monate nach Quartalsende statt.
Der Handel (Buchhandel, Warenhäuser, Shops, etc.) meldet uns alle benötigten Daten erst Wochen nach Quartalsende. Spätmeldungen sind nicht ungewöhnlich. Daher dauert es nach Ablauf eines Quartals noch bis wir Ihnen Ihre Honorarabrechnung zum Herunterladen hinterlegen können. Einzelne Honoraransprüche können sogar erst im nächsten Quartal auftauchen. Sie gehen aber nicht verloren!
Das Honorar entsprechend der Quartalsabrechnung transferieren wir per Banküberweisung (Euro-Raum, Schweiz und Großbritannien) oder PayPal (ausschließlich außerhalb Europas). Eine Änderung der Bankverbindung bzw. des Empfängers muss mindestens 4 Wochen vor der erwarteten Auszahlung erfolgen, um berücksichtigt werden zu können.
Die Auszahlung wird jeweils in das Folgequartal verschoben, wenn das Mindesthonoraranspruch von 30,00 Euro (netto) nicht erreicht ist. (vgl. Verlagsvertrag § 6.7)
In Ihrem Account unter „Meine Honorare“ stehen Ihnen Ihre Detailabrechnungen und Gutschriften inklusive einer Auflistung aller Verkäufe zum Download zur Verfügung. Falls Sie Probleme beim Öffnen der PDFs haben, nutzen Sie bitte den kostenlosen Foxit Reader.
Unter Punkt B „Meine ausstehenden Honorare“ finden Sie Ihre Quartalsabrechnungen als PDF-Dateien zum Herunterladen. Sobald ein Mindest-Honoraranspruch (Netto) von 30,00 € erzielt wird, erhalten Sie eine Auszahlung. Solange der Betrag noch nicht erreicht wurde, wird die Auszahlung in das Folgequartal verschoben.
Unter Punkt C „Meine ausgezahlten Honorare“ finden Sie Ihre Honorargutschriften als PDF-Dateien zum Herunterladen. Diese können auch „negative Käufe“ aufweisen. Es kann vorkommen, dass ein Produkt in einem Quartal gebucht wird, der Autor dafür Honorar erhalten hat – und im nächsten Quartal das Produkt vom Handel zurückgegeben wird (erweitertes Remissionsrecht). In diesem Fall wird das zu viel gezahlte Honorar in der Honorarabrechnung des nächsten Quartals verrechnet. Weitere Informationen dazu finden Sie im Verlagsvertrag unter Punkt 6.1.
Auf Ihren Gutschriften finden Sie eine Auflistung aller Verkäufe nach ISBN bzw. EAN, ggf. mit Titelnennung und Produktart. Für Verkäufe aus Lizenzvereinbarungen können wir leider nicht die einzelnen Bildmotive angeben.
In Ihrem User-Account unter „Mein Profil“ -> „Meine persönlichen Daten“ können Sie Ihre geänderte Bankverbindung eintragen sowie Änderungen in der Umsatzsteuerpflicht vornehmen. Diese Änderungen werden automatisch in unser Abrechnungssystem übernommen.
Falls Sie umsatzsteuerpflichtig sind, setzten Sie bitte das Häkchen bei „Ich bin umsatzsteuerpflichtig“. Anschließend erscheint ein weiteres Feld, in das Sie bitte Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Ihre Steuernummer eintragen.
Bitte beachten Sie:
Eine Änderung der Bankverbindung oder der Umsatzsteuerpflicht muss mindestens 4 Wochen vor der erwarteten Auszahlung erfolgen, um beim Zahlungslauf berücksichtigt werden zu können.
Aufgrund der verschiedenen internationalen Verkaufskanäle und dadurch stark zeitverzögerten Meldungen aus dem Handel, ist es leider nicht mehr möglich eine verlässliche Honorarprognose zur Verfügung zu stellen.
Ihr Honorar erhalten Sie nur für tatsächlich bezahlte Ware!
Auf Exemplare, die vom Handel nach der üblichen Verkaufssaison (z.B. ab März des Folgejahrs bei Kalendern) wegen Unverkäuflichkeit unbezahlt zurückgesendet werden (Stichwort „Remission“) besteht kein Honoraranspruch.
Eine Besonderheit gilt bei Urhebern, die ihren Wohnsitz außerhalb von Deutschland haben. Aus deren Honorar muss CALVENDO als Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland nach aktueller Steuergesetzgebung die Quellensteuer nach § 50a Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 EStG einbehalten und direkt ans deutsche Finanzamt abführen, sofern der Quellensteuerabzug nicht in einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den entsprechenden Staaten geregelt ist.
Das Autorenhonorar wird zentral in Deutschland und deshalb in Euro berechnet, ausgezahlt wird es in Ihrer Währung. Überweisungen in Euro-Länder kommen in Euro an. Überweisungen in Nicht-Euro-Länder werden von Ihrer Bank am Tag der Auszahlung zum aktuellen Wechselkurs in die Währung des Empfängerkontos umgerechnet.
Abweichungen beim Auszahlungsbetrag können sich durch Wechselkursschwankungen und Rundungen ergeben.
Wenn Sie als Urheber*in steuerpflichtige Einnahmen erzielen, können Sie auch die Ausgaben für Ihre CALVENDO-Tätigkeit steuerlich absetzen.
Ein paar Informationen zur Orientierung für unsere deutschen User haben wir in unseren Hinweisen zum Thema Steuern zusammengestellt. Klären Sie Ihre persönliche Situation aber bitte mit Ihrem/r Steuerberater*in und informieren Sie sich über die Situation in Ihrem Land!
Das übernehmen Sie. Am besten klären Sie die Details mit Ihrem/r Steuerberater*in. Ein paar Hinweise zum Thema Steuern haben wir für unseren deutschen User zur Orientierung zusammengestellt.
Eine Besonderheit gilt bei Urheber*innen, die ihren Wohnsitz außerhalb von Deutschland haben. Aus deren Honorar muss CALVENDO als Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland nach aktueller Steuergesetzgebung die Quellensteuer nach § 50a Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 EStG einbehalten und direkt ans deutsche Finanzamt abführen, sofern der Quellensteuerabzug nicht in einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den entsprechenden Staaten geregelt ist.
Ja. Dazu sind wir als Unternehmen, das im Euro-Raum grenzüberschreitend agiert und seinen Hauptsitz in Deutschland hat, gesetzlich verpflichtet, wenn wir Honorare an Urheber*innen zahlen, die ihren Wohnsitz außerhalb von Deutschland haben.
Bei beschränkt einkommensteuerpflichtigen Urheber*innen (dies ist regelmäßig bei natürlichen Personen, die Ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, der Fall) muss CALVENDO vom Honorar eine Quellensteuer in Höhe von 15 % (§ 50a Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 EStG) zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag einbehalten und an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abführen. Hierfür ist quartalsweise eine Anmeldung an das BZSt abzugeben.
Sofern nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und dem Wohnsitzland des/der Urhebers*in die Quellensteuer auf einen niedrigeren Satz oder gar auf null Prozent beschränkt ist, kann der/die Urheber*in die zu viel einbehaltene Quellensteuer nach § 50d Abs. 1 EStG auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern erstattet bekommen.
Hierfür ist eine Bescheinigung von CALVENDO über die einbehaltene und abgeführte Quellensteuer erforderlich.
Von der Verpflichtung zum Einbehalt der Quellensteuer gibt es zwei Ausnahmen, sofern ein DBA den Quellensteuereinbehalt beschränkt oder auf null reduziert.
aa) Freistellungsverfahren
Der/Die Urheber*in kann beim deutschen Bundeszentralamt für Steuern eine Freistellungsbescheinigung beantragen. Liegt CALVENDO eine solche Freistellungsbescheinigung vor, kann für die Dauer der Gültigkeit der Bescheinigung der Quellensteuereinbehalt eingeschränkt werden oder vollständig unterbleiben. Eine Freistellungsbescheinigung ist nur notwendig, wenn das ausbezahlte Honorar bestimmte Freigrenzen übersteigt (siehe Pkt. bb) Kontrollmeldeverfahren).
bb) Kontrollmeldeverfahren
CALVENDO nimmt am Kontrollmeldeverfahren teil. CALVENDO beschränkt somit den Steuerabzug auf die Höhe, die das entsprechende DBA vorsieht. Sofern das DBA eine Beschränkung auf null vorsieht, unterlässt CALVENDO den Quellensteuereinbehalt. Für die Anwendung des Kontrollmeldeverfahrens müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Es gilt der der gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuersatz.
Das klingt allerdings einfacher als es ist: die Mehrwertsteuersätze unterscheiden sich von Land zu Land. Jedes Land hat zum Beispiel für Konsumartikel unterschiedliche bzw. andere Mehrwertsteuersätze als zum Beispiel für Lebensmittel oder für Medien. Grundsätzlich wird die Mehrwertsteuer nach den Gesetzen des Landes berechnet, in denen der Kunde kauft.
In Deutschland haben Kalender/Puzzle/Leinwände den Mehrwertsteuersatz von 19% und unterliegen nicht der Preisbindung. Die Preisbindung bedeutet, die Ware muss im Inland überall zum gleichen, vom Hersteller festgelegten Preis, an Endkunden verkauft werden. Das gehört zu den Privilegien der Buchbranche und gilt nur für Bücher. Unsere BOOK4IDEAS fallen in diese Kategorie und haben daher einen Mehrwertsteuersatz von 7%.